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Bei suchtmedizinischen und verkehrsmedizinischen Anliegen melden wir uns zur Terminvereinbarung telefonisch bei Ihnen.

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Bitte geben Sie Stärke und Einnahme an, z.B. 1-0-1 oder morgens/abends.
Falls bekannt, z.B. N1, N2, N3 oder Tablettenanzahl.

Hinweis:
Rezeptanforderungen werden ärztlich geprüft. Eine Ausstellung ist nur möglich, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen.